Seit Anfang der 70er Jahre ist die Anzahl der Bremer Gemeindemitglieder auf mindestens neun angewachsen. Dies ist die Voraussetzung, um jährlich am 21. April einen örtlichen Geistigen Rat zu wählen, der immer aus neun Mitgliedern besteht. Zu den Aufgaben des Geistigen Rates gehört es, die Gemeindeangelegenheiten zu koordinieren, die Geistigkeit in der Gemeinde und in Bremen zu fördern sowie bei Fragen Rat zu geben. Der amtierende Rat kommt alle 14 Tage zu einer Beratung zusammen.
Der Geistige Rat Bremen ist Teil einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.).
An den Geistigen Rat der Bahá’í in Bremen können sich ALLE Bremerinnen und Bremer wenden, eine Mitgliedschaft in der Bahá’í-Gemeinde ist dafür nicht notwendig.
Wenn Du dich an den Rat wenden möchtest, schreib gerne eine E-Mail an bremen@bahai.de.